Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18014
FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06 (https://dejure.org/2008,18014)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2008 - 4 K 2075/06 (https://dejure.org/2008,18014)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2008 - 4 K 2075/06 (https://dejure.org/2008,18014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Leerstandes von Wohnraum bei der Bewertung der Jahresrohmiete eines Gebäudes nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 Bewertungsgesetz (BewG); Möglichkeit der Behandlung jedweden die Voraussetzungen für einen Aufenthaltsraum nach Landesbauordnung erfüllenden Raumes als ...

  • Judicialis

    BewG § 79 Abs. 2 Nr. 1; ; II. BVO § 42 Abs. 4 Nr. 1; ; FGO § 68; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 79 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Frage der Einbeziehung von Räumen bei der

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Einbeziehung von Räumen bei der Ermittlung der Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1774
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.1994 - II R 104/91

    Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06
    Er ist der Auffassung, dass § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG auch für ungenutzte Grundstücksteile gelte und bezieht sich insoweit auf das BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994, II R 104/91, BStBl II 1995, 360, das der Kläger insoweit für nicht einschlägig hält.

    Dementsprechend hindert nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BStBl II 1995, 360) auch eine nur vorübergehende Nutzungsbeeinträchtigung von Räumen nicht den Ansatz einer üblichen Miete als Jahresrohmiete.

  • BFH, 28.01.1987 - II R 234/81

    Einbeziehung eines Kellerraums und Abstellraums in die Wohnflächenberechnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06
    Soweit nach Auffassung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1987 II R 234/81, BFH/NV 1988, 351, ihm folgend Halaczinky in Rössler/Troll,a.a.O., § 79 Rz 68) bei der Schätzung der üblichen Miete auch außerhalb der eigentlichen Wohnung liegende Räume im Keller oder Dachgeschoss zu erfassen sind, die baurechtlich nicht als Aufenthaltsräume anzusehen sind, tatsächlich aber - wie hier - als solche genutzt werden, folgt für das Gericht im Umkehrschluss hierzu, dass jedweder Raum, der die Voraussetzungen für einen Aufenthaltsraum nach den Vorgaben der Landesbauordnung erfüllt, auch soweit er nach der II. BVO nicht zur Wohnfläche gehören sollte, jedenfalls bei der Schätzung der üblichen Miete noch zusätzlich zu erfassen wäre.

    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1987 II R 234/81 gehören auch Abstellräume innerhalb der Wohnung nach § 42 Abs. 4 Nr. 1 II. BVO zu der zu berücksichtigenden Wohnfläche.

  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06
    Allein diese Sichtweise wird dem in § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG geregelten Ertragswertverfahren mittels Ansatzes einer Jahresrohmiete im Interesse der Praktikabilität eines Massenbewertungsverfahrens gerecht (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 41/75, BStBl II 1985, 36).
  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ergibt sich nicht bereits daraus, dass sich der BFH mit bestimmten Rechtsfragen noch nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat, denn hieraus allein folgt nicht, dass sie klärungsbedürftig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 1995 II B 129/94, BFH/NV 2000, 391).
  • BFH, 29.03.1995 - II B 129/94

    Verwirklichung des grunderwerbsteuerbaren und grunderwerbsteuerpflichtigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ergibt sich nicht bereits daraus, dass sich der BFH mit bestimmten Rechtsfragen noch nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat, denn hieraus allein folgt nicht, dass sie klärungsbedürftig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 1995 II B 129/94, BFH/NV 2000, 391).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht